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17.08.2009 13:50 par 9?£
Hallo, habe ein Problem, wir ziehen demnächst in ein Haus in dem es keinen Swisscom-Anschluss gibt. Wir können dort nur über Cabel( Fernseh)anlage telefonieren. Ich habe mich daher bei Tele2 wegen der Kündigungsbedingungen erkundigt und man hat mir gesagt da wir seit 2004 Kunde seien 1 Monat. Jetzt habe ich mich heute nochmals gemeldet um zu wissen wo ich die Kündigung melden soll und jetzt heisst es ich hätte 6monatige Kündigungsfrist und müsse zusätzlich eine Buse zahlen. Hat jemand Erfahrung wie es ist, wenn man die Möglichkeit nicht mehr hat beim Umzug und was mache ich betreffend der Fehlinfo vom Kundendienst?
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17.08.2009 19:46 par raio-k
Damit dürfte Tele2 wohl im „Recht“ sein, hier ist ein Auszug aus den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Tele2 Festnetz“ zum Thema: Vertragsdauer; Kündigung Diese AGB-T2F gelten auch für die Vertragsverhandlungen zwischen Tele2 und dem Kunden. Der Vertrag beginnt mit dem Akzept der Bestellung durch Tele2. Ein Akzept durch Tele2 ergeht durch Bereitstellung der Dienstleistung oder Ware für den Kunden und nach positiver Prüfung der Kreditwürdigkeit. In jedem Falle beginnt der Vertrag mit Inanspruchnahme der Dienstleistung durch den Kunden. Der Vertrag kann von der Leistung einer Sicherheit abhängig gemacht werden. Auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge sind mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat auf das Ende eines Monates kündbar. Verträge mit einer bestimmten Vertragsdauer sind mit einer Frist von zwei (2) Monaten auf das Ende der bestimmten Dauer kündbar. Erfolgt bei einer bestimmten Vertragsdauer keine Kündigung, verlängert sich die bestimmte Dauer eines Vertrages nach deren Ablauf jeweils stillschweigend um weitere 12 Monate. Wird ein Vertrag mit bestimmter Dauer durch den Kunden ausserterminlich gekündigt, ist ebenfalls die oben erwähnte Kündigungsfrist einzuhalten. Es werden die mit dem Kunden vereinbarten Bearbeitungsgebühren sowie allfällige weitere vereinbarte Gebühren fällig. Das Gleiche gilt für die Umwandlung in ein kleineres Dienstleistungspaket. Tele2 kann dem Kunden fristlos kündigen, wenn dieser die AGB-T2F oder die übrigen Vertragsbestimmungen nicht einhält, sowie dann, wenn der Kunde die Einrichtungen der Tele2 gefährdet. Bestehen Zweifel, dass der Kunde die geschuldeten Verbindungsgebühren bezahlt, so ist Tele2 berechtigt, die Weiterführung des Vertrages resp. der Dienstleistung von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Wird der Vertrag vorzeitig aufgelöst, werden die monatlichen Gebühren, welche bis zum Ablauf der Vertragsdauer anfallen würden, sofort fällig. Zusätzlich kann Tele2 eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– erheben. Mit Internet ADSL / Preselction/Mobil verhält es sich ebenso, eine Umzug in ein Vorsorgungsgebiet wo man Swisscom nicht nutzen kann ist in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ nichts vorgesehen und bei dem Festnetzangebot via TV-Kabel von Cablecom kann Tele2 seine Dienste nicht anbieten. Freundliche Grüsse raio-k
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18.08.2009 02:08 par 9?£
Was mich stört ist das ich mich telefonisch erkundigt habe und man mir eine falsche Info gegeben hat. Ich hätte dann nämlich sogar Fristgerecht gekündigt. Und ehrlich wenn man einen Vertrag über 5Jahre laufen hat, wer weiss dann noch ob befristet oder unbefristet? Offensichtlich nicht einmal die Kundenberater.
18.08.2009 09:53 par Ralf Beyeler
Meine persönliche Erfahrung ist, dass die Kundendienst-Mitarbeiter mit dem Kleingedruckten schlichtweg überfordert sind. (Dies gilt auch für Anbieter wie Swisscom). Liebe Grüsse Ralf Beyeler comparis.ch
18.08.2009 19:02 par raio-k
Wenn dies (automatische Vertragsverlängerung) in den AGB's steht und Sie dies durch ankreuzen (ist zwar üblich, aber nicht zwingend erforderlich) akzeptiert haben, ist der Anbieter im Recht. Wenn die Kündigungsfristen dort geregelt sind, muss er Sie nicht gesondert darauf hinweisen. Am PC reicht es, wenn Sie die AGBs akzeptieren, da ohne dem ein Vertrag nicht zustande kommt. Ich bin zwar auch kein Jurist, aber man kann diese gängige Praxis der Telekommunikatonsanbieter immer wieder sehen, mir ist auch kein Telekommunikatonsanbieter der das bei einem Abo nicht macht... es wäre aber möglich das Tele2 ggf. aus Kulanz, wie bereits in dem Thread schon erwähnt wurde, der Vertrag ohne zusätzliche Gebühren, aufgelöst werden kann, da Tele2 nur in Verbindung mit der Swisscom seine Dienste anbieten kann und da ein Swisscom-Anschluss nicht vorhanden ist, weil die Swisscom dort ihre Dienste ebenfalls nicht anbieten kann, eine Ausnahme (Kulanz) erfolgen kann. Freundliche Grüsse raio-k
24.08.2009 16:19 par Ralf Beyeler
Guten Tag Wobei nicht jede Klausel im Vertrag gültig sein muss. Die Frage ist, wie ein Gericht entscheiden würde, falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte. Und in der Regel lenken die Anbieter bereits vorher ein. Liebe Grüsse Ralf Beyeler comparis.ch
18.08.2009 09:51 par Ralf Beyeler
Guten Tag Es bleibt allerdings die Frage, ob der Kunde dieser Klausel explizit zugestimmt hat. Die automatische Vertragsverlängerung ist eine Klausel, wo die Telekom-Anbieter im Vertrag selbst nochmals erwähnen. (Ich bin nicht Jurist, doch ich habe die Auskunft erhalten, dass die Anbieter dem Kunden explizit auf diese Klausel hinweisen müssen). Ob Tele2 im Recht ist, wie Sie schreiben, kann und will ich nicht beurteilen. Man sollte jedoch vorsichtig sein, da viele Klauseln in AGBs vor Gericht wohl nicht akzeptiert werden würden. Liebe Grüsse Ralf Beyeler comparis.ch
18.08.2009 09:48 par Ralf Beyeler
Guten Tag Da ich kein Jurist bin, kann ich Ihnen nicht mitteilen, ob das Verhalten von Tele2 aus juristischer Sicht so in Ordnung ist. Ich empfehle Ihnen, Tele2 die Situation nochmals zu schildern und mitzuteilen, dass Sie mangels Swisscom-Anschluss gar keine Möglichkeit hätten, die Dienstleistungen von Tele2 zu nutzen. Wahrscheinlich wird Tele2 dann der Vertrag auflösen, ohne auf der Kündigungsfrist zu beharren (es nennt sich dann "Kulanz"). Sollten Sie so nicht zum Ziel kommen, können Sie sich gerne per Mail an mich wenden und ich kann dann mal bei Tele2 bzw. dem neuen Tele2-Besitzer Sunrise nachfragen, was das Ganze soll. Liebe Grüsse Ralf Beyeler